Einzugsgebiet

Schulsprengel und Aufnahme

Wir nehmen Kinder aus dem Schulsprengel des östlichen Landkreises

Tirschenreuths auf,

wenn die persönliche, soziale und schulische Entwicklungsförderung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und/oder Verhalten die besondere Fachlichkeit und Ausstattung der Förderschule erfordert (§14 VSO-F).
und/oder eine Entwicklungsgefährdung oder erhebliche Beeinträchtigung der Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft besteht (Art. 41 BayEUG).