Einzugsgebiet
Schulsprengel und Aufnahme
Wir nehmen Kinder aus dem Schulsprengel des östlichen Landkreises
Tirschenreuths auf,

| wenn die persönliche, soziale und schulische Entwicklungsförderung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und/oder Verhalten die besondere Fachlichkeit und Ausstattung der Förderschule erfordert (§14 VSO-F). | |
| und/oder eine Entwicklungsgefährdung oder erhebliche Beeinträchtigung der Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft besteht (Art. 41 BayEUG). |
